Absagen und Verschiebungen von Veranstaltungen: Deine Rechte im Überblick

Nachdem es aktuell viele Fragen dazu gibt, haben wir uns entschieden eine kleine Übersicht über die rechtlichen Gegebenheiten bei Veranstaltungsabsagen und Veranstaltungsverschiebungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz zusammenzustellen.

Eine Bitte vorab

Habt Verständnis dafür, dass die Ticketbüros, Veranstalter und Reisebüros aktuell mit unglaublich vielen Anfragen konfrontiert sind. Stellt Anfragen generell aktuell via Mail oder Kontaktformular und gebt dem jeweiligen Ansprechpartner auch eine angemessene Zeit für eine Rückmeldung. 14 Tage sollten in einer solchen Ausnahmesituation in jedem Fall angemessen sein.

Unterschiede Deutschland, Österreich & die Schweiz

Wir haben sämtliche Informationen von den jeweiligen Vereinen für Konsumentenschutz zusammengetragen. Diese unterscheiden sich in den für euch wichtigen Punkten allerdings nicht.

Zuständigkeit

Für Fragen zu Rückerstattungen ist immer der Veranstalter der richtige Ansprechpartner (der sollte auf deinem Ticket vermerkt sein). Solange der Veranstalter kein Theater ist, ist dieser vermutlich ein kleineres Unternehmen und vertreibt die Tickets meist über größere Ticket-Plattformen wie eventim.de, oeticket.com, ticketcorner.ch, wien-ticket.at, muenchenticket.de oder ähnliche. Wende dich also in jedem Fall zuerst an dein Kartenbüro, das vermutlich die Rückerstattung für den jeweiligen Veranstalter abwickelt. Anfragen sollten in dieser Ausnahmesituation in jedem Fall schriftlich erfolgen, da die Hotlines total überlastet sind. Generell gibt es keinen Grund Stress zu haben - der Wert der Tickets geht nicht mit dem Vorstellungstag verloren!

1. Die Veranstaltung findet statt, ich möchte die Vorstellung aber nicht besuchen

In einem solchen Fall hast du keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Natürlich kannst du die Tickets in Eigenregie weiterverkaufen, allerdings hast du kein Recht dein Ticket beim Kartenbüro / Veranstalter retour zu geben, wenn die Veranstaltung stattfindet.

Eine Ausnahme bestünde, wenn du selbst krank bist - hier musst du allerdings eine Ausfallversicherung mit abgeschlossen haben. Dann bekommst du den Ticketpreis retour.

2. Die Veranstaltung wurde abgesagt

Hier ist der Fall ganz klar - du hast das Recht dir den Ticketpreis erstatten zu lassen. Du hast hier keinen Stress, der Wert des Tickets geht nicht nach dem Vorstellungstag verloren! Du hast in jedem Fall mehrere Monate das Recht das Geld retour zu verlangen - in Deutschland sogar bis zu 3 Jahre.

Die Rückerstattung erfolgt (mit wenigen Ausnahmen) allerdings nicht automatisch, also wende dich schriftlich an dein Kartenbüro und gebe dem auch bis zu 14 Tage Zeit deine Anfrage zu bearbeiten. Vor allem Stadt-, Landes- und Bundestheater haben teilweise angekündigt Ticketpreise direkt auf die jeweilige Zahlungsart retour zu buchen - dann musst du auch gar nichts machen. Wenn du also Tickets über ein Theater selbst erworben hast, schau doch mal auf die Website des jeweiligen Hauses - hier gibt's meistens eine ganz genaue Information dazu.

Manche Veranstalter wollen Ticketinhaber auf die kommende Saison (bei Touren) umbuchen - das sollte eine vernünftige Alternative sein, die sowohl dem Veranstalter hilft, als auch dem Ticketinhaber das gewünschte Produkt bietet. Bei Möglichkeit würden wir darauf appelieren dieses Angebot anzunehmen und damit auch den Veranstaltern, und somit auch den Künstlern, über diese schwere Zeit zu helfen. Wenn das für euch einfach gar nicht klappt, habt ihr aber das Recht euch den Ticketpreis rückerstatten zu lassen. Wenn das das Ticketbüro verweigert, wendet euch direkt an den Veranstalter.

3. Die Veranstaltung wurde verschoben (evtl. auf unbekannt)

Gerade in einer solchen Ausnahmesituation ist es sehr verständlich, dass Veranstalter mit der Flut an behördlichen Sperren überfordert sind und daher meist nicht Ersatztermine für hunderte Veranstaltungen aus dem Hut zaubern können. Deshalb wurden viele Veranstaltungen auf "unbekannt" verschoben und es wird fleißig daran gearbeitet Ersatztermine zu finden. Wir haben eine Liste von uns bekannten Absagen und Verschiebungen in den Bereichen Musical & Show in Deutschland, Österreich und der Schweiz erstellt und aktualisieren diese (inkl. Quellverweis) laufend.

Rechtlich gesehen hast du auch bei einer Verschiebung das Recht den Ticketpreis rückerstatten zu lassen - dies gilt in allen deutschsprachigen Ländern! Wir appelieren allerdings darauf mit dem Veranstalter bzw. dem Ticketbüro Ersatztermine zu vereinbaren, evtl. auch auf eine andere Produktion des selben Veranstalters oder des selben Theaters, bei Möglichkeit umzubuchen. Sollten zu viele Gäste auf ihr Recht bestehen, stellt sich die Frage, ob der eine oder andere Veranstalter den Vorgang überleben kann. Für alle Fans von Musicals & Shows sollte es wichtig sein, dass man auch nach der Krise weiterhin eine große Vielfalt in der Branche genießen kann. Helfen wir also lieber mit Verständnis und bei Möglichkeit zusammen das Überleben der Szene zu sichern, als auf unser Recht zu bestehen.

Bislang ist uns kein Fall bekannt bei dem sich der Veranstalter rein auf "höhere Gewalt" beruft und weder Erstattung, noch Umbuchung anbietet.

Anreise- und Übernachtungskosten, Pauschalreisen

Nachdem Absagen aufgrund des Coronaviruses nicht durch den Veranstalter verschuldet sind, können KEINE Anreise- oder Übernachtungskosten eingeklagt werden. Ihr könnt beim jeweiligen Hotel bzw. beim Transportmittelunternehmen um eine Kulanz bitten, ein Recht habt ihr darauf aber keines.

Pauschalreisen zu Vorstellungen, die abgesagt wurden, werden generell storniert. Der Kaufpreis muss rückerstattet werden - wende dich dazu bitte an dein jeweiliges Reisebüro, sollte dieses nicht ohnehin bereits Kontakt mit dir aufgenommen haben.

Fristen, Streitfall, weitere Fragen

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Veranstalter, Ticketbüros und auch Reisebüros aktuell mit der Flut an Anfragen überfordert sind - das ist absolut verständlich. Wendet euch also im Idealfall schriftlich an die jeweilige Stelle und gebt den Ansprechpartnern bis zu 14 Tage Zeit euch zu antworten.

Ihr habt für all diese Anliegen generell keinen Stress - für Ersatzansprüche gelten in Österreich und Deutschland Verjährungsfristen von mindestens einem Jahr, für die Schweiz ist es uns leider nicht bekannt. Vorsichtig müsst ihr nur bei Ersatzterminen sein, denn es wird kompliziert, wenn auch der Ersatztermin bereits verstrichen ist und ihr euch noch nicht an den Veranstalter bzw. das Ticketbüro gewendet habt. Bis voraussichtlich Mitte April wird das aber mal kein Problem werden.

Wenn ihr mit dem Ticketbüro in Kontakt getreten seid und dort keine Lösung finden konntet, richtet euch direkt an den Veranstalter (siehe Ticket). Sollte auch hier keine Einigkeit erzielt werden, so raten wir Hilfe beim jeweiligen Konsumenten- bzw. Verbraucherschutz anzufordern. Informationen findet ihr hier für Deutschland unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/wenn-grossveranstaltungen-wegen-corona-abgesagt-werden-ihre-rechte-45416, für Österreich unter https://vki.at/faq-coronavirus-oesterreich und für die Schweiz unter https://www.konsumentenschutz.ch/corona-virus-veranstaltung-abgesagt/ .

Solltest du nicht im selben Land wohnen, in dem der Veranstalter ansässig ist, so wende ich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) deines Wohnortes unter https://www.evz.de/index.html für Deutschland und https://europakonsument.at/ für Österreich.

Wir wünschen euch gerade in dieser Zeit alles Gute und bleibt gesund!

Medien

Absagen und Verschiebungen von Veranstaltungen: Deine Rechte im Überblick

Absagen und Verschiebungen von Veranstaltungen: Deine Rechte im Überblick

17.03.2020
Bericht, Schweiz, International, Deutschland, Österreich